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Bangladesch verschärft Drogengesetz: Todesstrafe für bestimmte Online-Drogendelikte und Risiken für Schadensminderung

Lucys Magazin News · Oct 14, 2026
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TL;DR

Bangladesch hat seine Drogengesetzgebung mit dem neuen Paragrafen 36A deutlich verschärft. Für den Kauf, Verkauf, die Lieferung, Bewerbung oder Vermittlung von Drogengeschäften über Internet, soziale Netzwerke, Apps und andere digitale Kommunikationsmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen die Todesstrafe drohen. Eine bestimmte Drogenmenge oder die Sicherstellung einer Substanz ist für eine Verurteilung offenbar nicht erforderlich. Die Regelung wurde bereits in einem Verfahren gegen einen Händler angewandt, der als CBD-Öl angebotene Flaschen verkaufte, deren Inhalt THC enthielt; auch der Online-Marktplatz Daraz wurde genannt. Harm Reduction International warnt, dass unklare Begriffe und fehlende Ausnahmen für Gesundheitsinformationen auch Fachkräfte, Forschende, Streetworker und Organisationen der Schadensminderung gefährden könnten. Zugleich werden digitale Ermittlungsbefugnisse, eine Cybercrime-Einheit und ein Forensiklabor ausgebaut. Ein belastbarer Nachweis für eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe fehlt.

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Published Oct 14, 2026 · Added Oct 14, 2026