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Das 1cP-LSD VERBOT (Juni 2021)

SET & SETTING · Jun 2, 2021 · SET & SETTING
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TL;DR

1cP-LSD unterliegt in Deutschland einer drohenden gesetzlichen Verbotsregelung im Rahmen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Die Einstufung als prodrug von LSD führte zu öffentlicher Aufmerksamkeit und einer Überprüfung durch die Behörden. Das NpSG verbietet Herstellung, Handel und Verabreichung, während Besitz, Erwerb und Konsum der Substanz selbst in der Regel keine direkten strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Der Prozess begann mit einer Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel im Dezember 2020 und mündete im Frühjahr 2021 in einem konkreten Verbotsentwurf unter dem NpSG. Neben 1cP-LSD sind auch andere Substanzen wie 1cP-AL-LAD und 2F-Ketamin von der Neuregulierung betroffen.

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Published Jun 2, 2021 · Added Mar 31, 2026