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Sorry, aber diese Richterin TRIGGERT mich!

OPEN MIND · Aug 9, 2017 · OPEN MIND
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TL;DR

Die strafrechtliche Verfolgung von 1P-LSD wirft grundlegende Fragen zur Verhältnismäßigkeit in der deutschen Drogenpolitik auf. Ein 19-jähriger Nutzer wurde trotz des legalen Status der Substanz vor Gericht gestellt, da diese als Analogon zu LSD gewertet wurde. Die zuständige Richterin stellte das Verfahren zwar ein, legte dem Angeklagten jedoch eine Geldstrafe von 200 Euro auf, um ihn von weiterem Konsum abzubringen. Das Urteil stieß auf Unverständnis, insbesondere aufgrund der moralischen Argumentation, der Angeklagte sei dem Tod von der Schippe gesprungen und habe sich daher einer solchen Substanz zu enthalten. Der Verweis auf einen zuvor diagnostizierten Herzfehler wird dabei zweckentfremdet, um den Konsum zu sanktionieren, obwohl keinerlei Belege für eine akute Gefahr durch 1P-LSD vorliegen.

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Published Aug 9, 2017 · Added Mar 31, 2026