BTMG Probleme Teil 2 - Knast oder Todesstrafe?
Die strafrechtliche Verfolgung aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes resultiert in diesem Fall mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Der Betroffene schildert den Prozess und die Zusammenarbeit mit seinem Anwalt. Nach Erhalt einer Ladung zur Vernehmung aufgrund einer angeblichen Drogenbestellung im Darknet erfolgte eine Akteneinsicht. Obwohl eine Einstufung als Tatverdächtiger vorlag, konnte durch ein formalisiertes Schreiben Entwarnung gegeben werden. Das Verfahren wurde schließlich gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, wodurch eine weitere strafrechtliche Konsequenz abgewendet werden konnte. Die Erfahrung unterstreicht die psychische Belastung durch polizeiliche Ermittlungsverfahren und die Notwendigkeit von juristischer Absicherung wie Rechtsschutzversicherungen für Konsumenten.
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Published Apr 27, 2017 · Added Mar 31, 2026